Zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und
Länder weitreichende Maßnahmen und Beschränkungen beschlossenen, die
vorerst bis zum 31. Januar 2021 gelten und zu beachten sind.
Die insbesondere den touristischen Bereich betreffende Maßnahmen sind im Folgenden zusammengefasst:
Kontaktbeschränkungen
Private Treffen
sind nur im Kreis des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren
Person, die nicht im Haushalt lebt, erlaubt.
Entfernung vom Wohnort
Einwohner
in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen
pro 100.000 Einwohner müssen ihren Aufenthalt auf maximal 15 Kilometer
um den eigenen Wohnort beschränken.
Touristische Übernachtungen
Bürgerinnen
und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private
Reisen und Besuche zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für
überregional tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote werden
nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur
Verfügung gestellt.
Maskenpflicht
Jede Person
hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines
Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung
zu tragen. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus
gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen
Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in
der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder
auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung
der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich
zuständigen Behörden.
Gastronomiebetriebe, Restaurants, Cafés, Bars
Gastronomiebetriebe
bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung
mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
Freizeiteinrichtungen
Institutionen
und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben
geschlossen. Dazu gehören Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und
draußen), Museen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Theater,
Kino etc.
Informationen zu den Regelungen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter: www.corona.rlp.de
>Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 8. Januar 2021